und Hasen an Luthers
Witwe[583].
Jonas berichtet am 15. April an Koenig Christian III. von Daenemark ueber
Luthers Tod und fuegte die Bitte bei: "Bitt' unterthaenigst E.K.Maj. wolle
der Witwe Domini D. Martini seiner drei Soehne Martini, Pauli, Johannis
und eines Toechterlein Margret gnaedigster Herr sein."[584]
Sogar der Herzog von Preussen schrieb an den Kurfuersten von Sachsen fuer
D. Martini seligen Witwe eine "Vorbitt", deren der Kurfuerst freundlich
eingedenk zu sein verheisst: "Dieweil Wir dem Doktor bei seinem Leben in
allem Guten geneigt gewesen, so achten Wir Uns auch schuldig, seine
nachgelassenen Kinder, seinen getreuen, fleissigen und christlichen
Dienst geniessen zu lassen, wie Wir sie auch samt der Witwe in gutem
Befehl habend."[585]
Die Grafen von Mansfeld hatten Luther und seiner Familie fuer seine
Vermittlung 2000 fl. zugesagt und haben diese dann auch am 8. Mai 1546
"Doktor Luthers nachgelassener Wittfrau und Kindern" verschrieben, zu
"Dankbarkeit solch christlichen Liebe und Erzeigung bemeldts D.M.
Luthers, dass er sich gutwillig gen Eisleben gefuegt und treumeinende
Handlung vorgenommen und also daselbst mit Friede sein Ende christlich
und seliglich beschlossen."[586]
Endlich bestand noch ein Vermaechtnis des Kurfuersten Johann Friedrich von
1000 fl., welche Luthers Kindern ausgesetzt waren, und wovon einstweilen
die Renten ausbezahlt wurden, als eine Art Gnadengehalt fuer die
Waisen[587].
Der Witwe war in diesen Verschreibungen nicht gedacht. Dagegen hatte
Luther fuer seine Gattin schon vier Jahre vor seinem Tode ein Leibgeding
ausgesetzt.
Luther hatte nun in bekannter Missachtung der Juristen und des
juristischen Formen-Krams dies Dokument absichtlich selbst aufgesetzt
und nur von seinen theologischen Freunden Melanchthon, Kreuziger und
Bugenhagen unterschreiben lassen, in der Meinung, da ihn so "viele in
der Welt fuer einen Lehrer der Wahrheit halten" trotz Papstes Bann und
des Kaisers, Koenige, Fuersten, Pfaffen, ja aller Teufel Zorn, so sollte
man ihm und seiner Handschrift auch in diesen geringen Sachen glauben."
Er schreibt darin: "Zuletzt bitt' ich jedermann, weil ich in dieser
Begabung oder Wibgeding nicht gebrauche der juristischen Formen und
Woerter (wozu ich Ursachen gehabt), man wolle mich lassen sein die
Person, die ich in Wahrheit bin, naemlich oeffentlich im Himmel, auf Erden
und in der Hoelle bekannt, der man trauen und glauben mag, mehr denn
keinem Notario."[588]
D
|