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die geringen Fortschritte geben, die der wenig begabte Erstgeborne im Studium bisher gemacht. Fast eher wie boeses Gewissen sieht es aus, als wie Scheu vor Frau Katharinas starkem Willen, wenn der Kanzler an den Kurfuersten schreibt: "Nun waer ich in Unterthaenigkeit willig gewest, mit der Frauen selbst oder dem Philippo von den Sachen auf E. Kurf. Gn. Befehl zu reden; so hat mich doch dies abgescheuet, dass ich dazumal vom Philippo verstanden, dass ihr Gemuet nit waere das Haus allhie zu verkaufen oder zu verlassen, sondern gedaecht es zu behalten, ingleichen Zulsdorf und Wachsdorf; darum des Verkaufens des Hauses gegen ihr nit zu gedenken sein wollte." Sachlich macht der Kanzler dem Kurfuersten nun folgende Vorschlaege: 1. Damit die Domina nicht Ursache habe S.K.Gn. zu Unglimpf zu gedenken, moege der Kurfuerst zu den bisherig verschriebenen 1000 fl. noch 1000 fl.--aber nur fuer die Kinder--hinzuthun und beides zusammen mit 100 fl. verzinsen, das auf das Maedchen (Margarete) fallende Viertel aber (500 fl.) bis zu ihrer Verheiratung verpensionieren. 2. Der Kurfuerst solle der Mutter und den Kindern besondere Vormuender geben. Diese beiderseitigen Vormuender sollten dann das Eigentum der Witwe und das der Waisen reinlich scheiden. 3. "Darnach muessen die Vormuender beiderseits davon reden, wie, wovon und welcher Gestalt die Kinder sollen unterhalten werden. Da wird sich denn das Gebeiss zwischen der Frau und den beiderseitigen Vormuendern ergeben. Denn der Kinder Vormuender werden sagen: es sei kein bessers, denn Hansen den aeltern Sohn thue man gen Hof in E.K.G. Kanzlei; so moechte es sich mit der Zeit also schicken, dass er zu etwas kaeme, so ihm sonst fehlen moechte. Denn wenn ihm E.K.G. ein Stipendium verordnet und es wollt mit dem Studium nicht fort, so wird es schimpflich, es ihm zu kuendigen. Ferner werden sie sagen, dass mit den andern Knaben auch kein besser waere, denn dass man sie von einander thaet und dass sie nit bei der Mutter waeren." Dazu koenne ihnen der Kurfuerst noch ein weiteres Stipendium geben. 4. Das Toechterlein koenne man bei der Mutter lassen, und von den 500 fl. 30 fl. Rente geben, und wenn es nicht reiche: 40 fl. Davon koennte es die Mutter mit einem kleinen Meidlein, das ihm aufwartet, wohl erhalten und es von dem Mansfeldischen Geld- oder Zinsanteil mit Kleidung versehen. 5. Auf diesem Weg wuerde der Frau ihre grosse und verthunliche Haushaltung gebrochen werden und dem vorgebe
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