sondere Geduld und Liebe, Vorsicht und Weisheit mussten die Eheleute
brauchen in der Behandlung der ihnen anvertrauten Kinder.
Die verwaiste Pflegetochter Lenchen Kaufmann, "Muehmchen Lene die
Juengere", fing in noch recht jugendlichem Alter eine Liebelei mit
Magister Veit Dietrich an, der mit seinen sechs Scholaren im Schwarzen
Kloster lebte. Nun war Luther zwar der Meinung des Sprichworts: "Frueh
aufstehn und jung freien" und ist oefters fuer junge ehrbare Leute, die
sich einander gern hatten und zu einander passten, bei ihren Eltern um
ihre Einwilligung eingetreten und hat sie gegen Eigensinn und
Selbstsucht der Vaeter und Muetter in Schutz genommen und
zusammengebracht. So hatte er sich auch schon 1523 eines Maedchens aus
Torgau angenommen, welchem der kurfuerstliche Barbier die Ehe
versprochen und zum Unterpfand einen Ring gegeben und mit ihr eine Muenze
geteilt hatte[314].
Aber er wusste auch, dass es zu frueh und ungeschickt sein koennte, das
konnte er an Melanchthons Toechterlein merken, welches auch als kaum
vierzehnjaehriges Kind sich in einen begabten, aber leichtsinnigen jungen
Poeten verliebt hatte und, da die Eltern unbedacht nachgaben, einen
ungluecklichen Ehestand erlebte. Luther meinte, "es waere nicht ratsam,
dass junge Leute so bald in der ersten Hitze und ploetzlich freiten; denn
wenn sie den Fuerwitz gebuesst haetten, so gereuete sie's bald hernach und
koennte keine bestaendige Ehe bleiben; es kaeme das Huendlein Reuel, das
viele Leute beisst". Bestaerkt wurde Luther in dieser Anschauung durch
seine Ehefrau, welche dem Veit Dietrich ueberhaupt nicht ganz hold war.
Das Juengferlein Lene wollte natuerlich die Stimme der Vernunft nicht
hoeren und zeigte sich ungebaerdig, so dass Luther sogar einmal meinte,
"man sollte sie mit einem guten Knuettel zuechtigen, dass ihr das
Mannnehmen verginge"[315].
Der Herr Magister Veit zog nun aus dem Hause und warf seinen Zorn vor
allem auf Frau Kaethe, der er Herrschsucht und Habsucht vorwarf (1534).
Aber als Baeschen Lene zu ihren vollkommenen Jahren gekommen war (1538)
und der Rechte kam, der auch mit Vorwissen der Pflegeeltern um sie
freite, da gaben diese ihre freudige Einwilligung. Es war M. Ambrosius
Berndt aus Jueterbog, ein gesetzter, "recht frommer (braver) Mann, der
Christum lieb hatte", seit einem halben Jahr, wo ihm seine junge Frau im
ersten Kindbett samt dem Knaeblein gestorben war, kinderloser Witwer,
Professor der Philosophie und Schoeffer in
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