bei der Jagd
auch Geld gereicht wurde.
Die Nonnen selbst wohnten in der "Klausur", einem zweiten
Gebaeudekomplex, welcher im Viereck um einen kleinen Hof gebaut war und
aus der Kirche, dem Refektorium (Speisehaus), dem Dormitorium
(Schlafhaus mit den Zellen) und dem Konvent (Versammlungshaus) bestand.
Die Abtei, die Wohnung der Aebtissin, welche nicht zur Klausur gehoerte,
war zwischen dieser und dem Propsthofe.
Hier im Kloster lebten nun einige vierzig Toechter adeliger Haeuser aus
verschiedenen Gegenden des kurfuerstlichen und herzoglichen Sachsen. Dazu
kamen noch ein halb Dutzend "Konversen" oder Laienschwestern, die um
Gottes willen, d.h. umsonst dienten. Ferner mehrere bezahlte
"Kochmeide", darunter eine Koechin, und die "Frauen-Meid", d.h. die
Dienerin der Aebtissin. Diese hatte ausserdem noch zwei Knaben zu ihrer
Verfuegung, die natuerlich im aeussern Klosterhof wohnten und zu Kleidern
und Schuhen zusammen 1 Schock jaehrlich erhielten[32].
Die adeligen Klosterfrauen bildeten die Sammlung, den Konvent und hiessen
daher auch Konventualinnen. Das war eine kleine weibliche Adelsrepublik,
die sich in allen Dingen selbst regierte nach der "Regel", den
Gesetzen, auf die sie eingeschworen waren--bloss unter Oberaufsicht ihres
Visitators, des Abtes von Pforta, der aber auch nur auf Grund der Regel
anordnen und ruegen konnte. Die Regel war die des hl. Bernhard, eine
etwas strengere Abart derjenigen der gewoehnlichen alten
Benediktinerinnen[33].
Die Nonnen waren ausser der Aebtissin in die _Klausur_ eingeschlossen,
aus welcher sie nur in Klosterangelegenheiten mit besonderer Erlaubnis,
und dies selten und in Begleitung einer Seniorin und des Beichtvaters,
heraustreten durften. Ein Verkehr mit der Aussenwelt oder auch nur mit
den Klosterleuten auf der Propstei fand nicht statt; auch in der Kirche
waren sie auf einem besonderen dicht vergitterten Nonnenchor den Blicken
der Weltleute entzogen. Verboten war ausdruecklich das Uebersteigen an
der Orgel und das Herauslehnen ueber die Umzaeunung des Chors. Wenn jemand
von draussen (Geistlicher oder Weltlicher) mit einer Klosterjungfrau zu
reden hatte, etwa die Eltern und Geschwister zu Besuch kamen, so durften
sie nur mit besonderer Erlaubnis der Aebtissin, und nur wenn es die Not
erforderte, in der Redstube durch das vergitterte Redfenster und in
Gegenwart der Aebtissin mit ihr sprechen; es war unmoeglich gemacht, dass
jemand die Hand oder ein Ding durch das Fenster steckt
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