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e. Ebenso war der Beichtstuhl vermacht, und selbst der Beichtvater durfte nur in Krankheitsfaellen in die Klausur eintreten. Festlichkeiten und Ergoetzungen sollten die Beichtvaeter nicht mit den Klosterjungfrauen mitmachen. Der Pfoertnerin war bei Strafe verboten, Hunde (?), alte Weiber und dgl. einzulassen[34]. Die Schwestern durften auch nicht mit den Klosterkindern[35] zusammen schlafen. In diesem kloesterlichen Verband gab es zur Regierung und Verwaltung der Gemeinschaft zahlreiche Aemter. Mit ziemlich unumschraenkter Gewalt herrschte die gewaehlte _Aebtissin_: ihrem Befehl und ihren Strafen war mit wortlosem, unbedingtem Gehorsam nachzukommen; doch war sie gehalten, ueberall den Rat ihrer "Geschworenen und Seniorinnen" zu hoeren. Ihr war nicht nur die aeussere Verwaltung der Gemeinschaft uebertragen, auch die "Leitung der Seelen und Gewissen". Sie sollte sich bestreben, gleich liebreich gegen alle, Junge und Alte, aufzutreten, fuer alle, Gesunde und Kranke, namentlich in ihrer leiblichen Notdurft, besorgt zu sein. Mit Ehrfurcht nahten die Schwestern der Aebtissin, sie war die Domina (Herrin), die ehrwuerdige Mutter, und die draussen wenigstens nannten sie "Meine gnaedige Frau." Im Jahr 1509, also kurz nachdem Katharina von Bora in Nimbschen eingetreten war, starb die alte Aebtissin Katharina von Schoenberg, und Katharinas Verwandte, Margarete von Haubitz, wurde zur Aebtissin gewaehlt und feierlich vom Abt Balthasar aus Pforta in ihr Amt eingefuehrt[36]. Nach der Aebtissin kam an Wuerde die Priorin ("Preilin"), einerseits die Stellvertreterin und Gehuelfin derselben, andererseits aber auch die Vertreterin und Vertrauensperson des Konvents. Auf sie folgte die "Kellnerin", die "Bursarin" (auch "Bursariusin", Kassiererin) die Kuesterin, die Sangmeisterin ("Saengerin"), die Siech- und Gastmeisterin[37]. Die Schwesternschaft, in welche die junge Katharina eintrat, hatte einen gleichartigen gesellschaftlichen Rang: sie waren alle aus dem kleinen Adel und vielfach mit einander verwandt oder gar Schwestern: so die zwei Haubitz, die zwei Schwestern Zeschau und Margarete und Ave von Schoenfeld, wozu noch eine Metze[38] Schoenfeld kam, welche 1508 Siechenmeisterin und spaeter Priorin wurde. Aber die einen waren wohlhabend mit einem ordentlichen Leibgeding an Geld und Naturalien, die anderen arm, vielleicht nur bei dem Eintritt und bei der Einsegnung mit einem kleinen Geschenke von ihren Verwandten abgefunden. Der Wohl
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