e. Ebenso war der
Beichtstuhl vermacht, und selbst der Beichtvater durfte nur in
Krankheitsfaellen in die Klausur eintreten. Festlichkeiten und
Ergoetzungen sollten die Beichtvaeter nicht mit den Klosterjungfrauen
mitmachen. Der Pfoertnerin war bei Strafe verboten, Hunde (?), alte
Weiber und dgl. einzulassen[34]. Die Schwestern durften auch nicht mit
den Klosterkindern[35] zusammen schlafen.
In diesem kloesterlichen Verband gab es zur Regierung und Verwaltung der
Gemeinschaft zahlreiche Aemter. Mit ziemlich unumschraenkter Gewalt
herrschte die gewaehlte _Aebtissin_: ihrem Befehl und ihren Strafen war
mit wortlosem, unbedingtem Gehorsam nachzukommen; doch war sie gehalten,
ueberall den Rat ihrer "Geschworenen und Seniorinnen" zu hoeren. Ihr war
nicht nur die aeussere Verwaltung der Gemeinschaft uebertragen, auch die
"Leitung der Seelen und Gewissen". Sie sollte sich bestreben, gleich
liebreich gegen alle, Junge und Alte, aufzutreten, fuer alle, Gesunde
und Kranke, namentlich in ihrer leiblichen Notdurft, besorgt zu sein.
Mit Ehrfurcht nahten die Schwestern der Aebtissin, sie war die Domina
(Herrin), die ehrwuerdige Mutter, und die draussen wenigstens nannten sie
"Meine gnaedige Frau." Im Jahr 1509, also kurz nachdem Katharina von Bora
in Nimbschen eingetreten war, starb die alte Aebtissin Katharina von
Schoenberg, und Katharinas Verwandte, Margarete von Haubitz, wurde zur
Aebtissin gewaehlt und feierlich vom Abt Balthasar aus Pforta in ihr Amt
eingefuehrt[36].
Nach der Aebtissin kam an Wuerde die Priorin ("Preilin"), einerseits die
Stellvertreterin und Gehuelfin derselben, andererseits aber auch die
Vertreterin und Vertrauensperson des Konvents. Auf sie folgte die
"Kellnerin", die "Bursarin" (auch "Bursariusin", Kassiererin) die
Kuesterin, die Sangmeisterin ("Saengerin"), die Siech- und
Gastmeisterin[37].
Die Schwesternschaft, in welche die junge Katharina eintrat, hatte einen
gleichartigen gesellschaftlichen Rang: sie waren alle aus dem kleinen
Adel und vielfach mit einander verwandt oder gar Schwestern: so die zwei
Haubitz, die zwei Schwestern Zeschau und Margarete und Ave von
Schoenfeld, wozu noch eine Metze[38] Schoenfeld kam, welche 1508
Siechenmeisterin und spaeter Priorin wurde. Aber die einen waren
wohlhabend mit einem ordentlichen Leibgeding an Geld und Naturalien, die
anderen arm, vielleicht nur bei dem Eintritt und bei der Einsegnung mit
einem kleinen Geschenke von ihren Verwandten abgefunden. Der Wohl
|