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den Jungfrau heute mehr oder weniger wartet, harrte ihrer damals die "Klausur", die Einschliessung in die Klostermauern in einem streng geschlossenen Verband, dem "Orden", unter dem straffen Bande der "Regel", der Klostersatzungen. Nach Begabung und Neigung zu diesem geistlichen Beruf wurde da wenig gefragt, und es konnte auch keine Ruecksicht darauf genommen werden[22]. Dazu war in diesen Zeiten die elterliche Autoritaet, namentlich ueber Toechter, viel zu gross, und der Familiensinn in solchen adeligen Haeusern war ein zu stark ausgepraegter, als dass sich ein Glied in individueller Neigung gegen das Herkommen und die Familiensitte wie gegen die Forderungen der Existenzbedingungen seines Geschlechts aufgelehnt haette. Nach den kirchlichen Bestimmungen galt der Grundsatz: "Einen Moench macht entweder die elterliche Vergeluebdung oder die eigene Einwilligung"[23], also in erster Linie die Bestimmung der Eltern! Diese hielten es eben fuer eine standesgemaesse Versorgung und zugleich fuer einen "guten seligen Stand", wie eine Nonne aus dieser Zeit erklaert[24]. Zudem wurden die Toechter in einem Alter in das Stift gethan, wo von einer Willensentscheidung gar keine Rede sein konnte[25]. Die Maedchen waren noch Kinder. Der Eintritt konnte schon im sechsten Lebensjahr geschehen; viele kamen auch spaeter hinein, wenn sich die Familienverhaeltnisse durch Wachstum der Kinderzahl, Tod der Mutter und dergleichen anders gestalteten. Aber auch in noch frueherem Alter wurden "Kostkinder" aufgenommen, welche dann auch oft Klosterjungfrauen wurden. "Es ist eine hohe Not und Tyrannei, dass man leider die Kinder, sonderlich das schwache Weibervolk und junge Maedchen in die Kloester stoesset, reizet und gehen laesst"--so aeussert sich Luther gerade ueber das Kloster, worin sich Katharina von Bora befand, und ruft entruestet aus: "O die unbarmherzigen Eltern und Freunde (Verwandten), die mit den Ihren so schrecklich und greulich verfahren!"[26] Nicht anders erging es auch der Tochter aus dem verarmten Hause Bora. Katharina ward ins Kloster geschickt--gefragt wurde das Kind natuerlich nicht; es geschah "ohne ihren Willen", wie denn Luther im allgemeinen von ihr und ihren Mitschwestern von Verstossung ins Kloster redet und von Zwang. Er fragt bei dieser Gelegenheit seine Zeitgenossen: "Wie viel meinst du, dass Nonnen in Kloestern sind, die froehlich und mit Lust ungezwungen ihren Gottesdienst thun und Orden tragen? Unter tausend kaum
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