e tritt mit ihrer Heirat, ja schon bei
ihrer Entweichung aus dem Kloster, ist jede Spur von ihnen verschwunden:
die Eltern erscheinen nicht bei ihrer Hochzeit, wie die Eltern von
Luther; sie werden um ihre Einwilligung nicht gefragt, worauf doch
Luther sonst so grosses Gewicht legt; ja sie kommen schon nicht in
Betracht bei der Flucht aus dem Kloster, als es sich um eine Unterkunft
handelt; und auch waehrend der ganzen Klosterzeit kommt Vater und Mutter
nicht zum Vorschein, wie es doch oftmals bei Klosterjungfrauen der Fall
ist. Vielleicht ist gerade der Eltern frueher Tod fuer Katharina die
Veranlassung gewesen, so bald ins Kloster einzutreten.
Wie dem aber auch sei, die geistige Entwicklung des jungen Fraeuleins
faellt nicht in das Elternhaus. Denn sehr frueh kam Katharina von daheim
fort und ihre bewusste Jugendzeit verbrachte sie fern von der Heimat im
Jungfrauen-Stift.
So faellt Katharinas Eintritt, obwohl sie 15 Jahre juenger war, etwa in
dieselbe Zeit, als der Erfurter Magister Martin Luther die Studien
verliess und in das Kloster der Augustiner ging.
2. Kapitel
Im Kloster.
Wenn heutzutage ein armes Maedchen aus besseren Staenden versorgt werden
soll, das nicht auf grosse Mitgift und darum auf Verheiratung rechnen und
somit dem natuerlichen weiblichen Beruf, dem Familienleben,
voraussichtlich entsagen muss, so kommt es in eine Anstalt und bildet
sich zur Lehrerin oder dergleichen aus. Im Mittelalter kam so ein armes
Fraeulein, dessen Ausstattung die schmalen Erbgueter der Stammhalter und
Schwestern noch mehr geschmaelert haette, zur Versorgung ins Kloster. Die
alten Kloester (der Benediktiner, Cisterzienser, Bernhardiner) wurden so
Versorgungsanstalten[20]. Es waren adelige Stifter, fromme Anstalten der
Vorfahren, worin "ehrsame" (d.h. adelige) Jungfrauen Gott dienen und fuer
die Seelen der Lebenden und Verstorbenen beten sollten[21]. Statt des
jetzigen "geistigen" Berufs zum Wirken in der Welt fuer lebendige
Menschen diente damals der "geistliche" Beruf zur Verehrung Gottes und
der Heiligen, zum ewigen Seelenheil der Lebenden, namentlich aber der
toten Anverwandten im Fegefeuer. Statt der heutigen freien und doch
nicht immer freiwilligen Entschliessung zu einem selbstgewaehlten Beruf,
der freilich immer nur bedingungsweise und auf Zeit ergriffen wird, galt
es damals die "ewige" unwiderrufliche "Vergeluebdung" auf Lebenszeit;
statt der "Emanzipation", welche einer ausser dem Familienleben stehen
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