tstehenden Orte uebersiedeln will, um sich
dort mit den ihr bleibenden Mitteln einzurichten, stellten sogar das
Ansinnen an mich, Ihnen nicht zu verraten, wohin sie gehen werde, und
nehmen als selbstverstaendlich an, dass ich Ihnen auch sonst keinerlei
Mitteilungen zukommen lassen wuerde.
Da Frau Graefin sich so sehr gegen alles, was sich ihrem Entschlusse
entgegenstellen koennte, auflehnt, bin ich voellig machtlos. Um die
erwaehnten Plaene auszufuehren, bleibt ja allerdings nichts anderes uebrig,
als den gegenwaertigen Besitz zu Geld zu machen. Ich schaetze die
Zinseneinnahme in Zukunft auf kaum viertausend Mark, welches einem baren
Kapital von hunderttausend Mark entsprechen wuerde.
Was befehlen Sie nun, gnaediger Herr?
Soll ich scheinbar den Verkauf zulassen und etwa das Ganze ohne Wissen
der Frau Graefin fuer des Herrn Baron Rechnung ankaufen? In solchem Falle
ist schnelle Instruktion erforderlich. Ferner: Wie soll ich mich in
Zukunft verhalten? Darf ich noch mit dem Herrn Baron korrespondieren?
Soll ich nach der Neuordnung aller Verhaeltnisse den Dienst bei der Frau
Graefin verlassen?
Wenn ich die letztere Frage aufwerfe, so bitte ich diese nicht
misszuverstehen. Ich habe mich gegen die Frau Graefin bereit erklaert, ohne
Entschaedigung zu bleiben, und wuerde mich nur entfernen, wenn der Herr
Baron darin etwas Zweckmaessiges fuer die Frau Graefin erkennen wuerden. Mir
ist dies zur Zeit allerdings als vorteilhaft nicht ersichtlich.
In jedem Falle werden Sie, gnaediger Herr, gewiss verstehen, dass ich kein
doppeltes Spiel treiben kann und mich eines wirklichen Vertrauensbruches
schuldig machen wuerde, wenn unsere Verabredungen ganz in der bisherigen
Weise bestehen bleiben.
Sofern es meine Befugnis nicht ueberschreitet, moechte ich mir den
gehorsamen Vorschlag gestatten, dass ich bei der Frau Graefin ausharre,
aber nichts thue, was mit den Entschliessungen der Frau Graefin in
Widerspruch geraet, und somit nur in dem Sinne zur Verfuegung des Herrn
Baron bleibe, dass ich nach besten Kraeften ueber das Wohlergehen der
Familie wache. Wenn ich die Hand dazu biete, das Eigentum der Frau
Graefin fuer Rechnung des Herrn Baron zu erwerben, so glaube ich, dadurch
nicht unehrlich gegen die Frau Graefin zu handeln.
Nochmals bitte ich um Verzeihung, meine Befugnisse durch Darlegung
persoenlicher Anschauungen und durch die Beruehrung intimer Verhaeltnisse
ueberschritten zu haben, und hoffe im uebrigen, dass der gnaedig
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