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tstehenden Orte uebersiedeln will, um sich dort mit den ihr bleibenden Mitteln einzurichten, stellten sogar das Ansinnen an mich, Ihnen nicht zu verraten, wohin sie gehen werde, und nehmen als selbstverstaendlich an, dass ich Ihnen auch sonst keinerlei Mitteilungen zukommen lassen wuerde. Da Frau Graefin sich so sehr gegen alles, was sich ihrem Entschlusse entgegenstellen koennte, auflehnt, bin ich voellig machtlos. Um die erwaehnten Plaene auszufuehren, bleibt ja allerdings nichts anderes uebrig, als den gegenwaertigen Besitz zu Geld zu machen. Ich schaetze die Zinseneinnahme in Zukunft auf kaum viertausend Mark, welches einem baren Kapital von hunderttausend Mark entsprechen wuerde. Was befehlen Sie nun, gnaediger Herr? Soll ich scheinbar den Verkauf zulassen und etwa das Ganze ohne Wissen der Frau Graefin fuer des Herrn Baron Rechnung ankaufen? In solchem Falle ist schnelle Instruktion erforderlich. Ferner: Wie soll ich mich in Zukunft verhalten? Darf ich noch mit dem Herrn Baron korrespondieren? Soll ich nach der Neuordnung aller Verhaeltnisse den Dienst bei der Frau Graefin verlassen? Wenn ich die letztere Frage aufwerfe, so bitte ich diese nicht misszuverstehen. Ich habe mich gegen die Frau Graefin bereit erklaert, ohne Entschaedigung zu bleiben, und wuerde mich nur entfernen, wenn der Herr Baron darin etwas Zweckmaessiges fuer die Frau Graefin erkennen wuerden. Mir ist dies zur Zeit allerdings als vorteilhaft nicht ersichtlich. In jedem Falle werden Sie, gnaediger Herr, gewiss verstehen, dass ich kein doppeltes Spiel treiben kann und mich eines wirklichen Vertrauensbruches schuldig machen wuerde, wenn unsere Verabredungen ganz in der bisherigen Weise bestehen bleiben. Sofern es meine Befugnis nicht ueberschreitet, moechte ich mir den gehorsamen Vorschlag gestatten, dass ich bei der Frau Graefin ausharre, aber nichts thue, was mit den Entschliessungen der Frau Graefin in Widerspruch geraet, und somit nur in dem Sinne zur Verfuegung des Herrn Baron bleibe, dass ich nach besten Kraeften ueber das Wohlergehen der Familie wache. Wenn ich die Hand dazu biete, das Eigentum der Frau Graefin fuer Rechnung des Herrn Baron zu erwerben, so glaube ich, dadurch nicht unehrlich gegen die Frau Graefin zu handeln. Nochmals bitte ich um Verzeihung, meine Befugnisse durch Darlegung persoenlicher Anschauungen und durch die Beruehrung intimer Verhaeltnisse ueberschritten zu haben, und hoffe im uebrigen, dass der gnaedig
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