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ling bezahlt, das Parterre kostet etwas ueber die Haelfte. Ueber die Logen erheben sich noch zwei Galerien, zu zwei und einem Schilling die Person, und hoch ueber der letzten Galerie ganz im Hintergrunde thronen, wie unsichtbar, die respektablen Personen, die, wir wir eben erzaehlten, gewoehnlich den Ton angeben. Niedrige Abteilungen trennen jede Loge von ihren naechsten Nachbarn. Hell wie Tageslicht erleuchtet, angefuellt mit Zuschauern, gewaehren sie einen bezaubernden Anblick. Die Etikette will, dass alle Damen im vollen Putz das Theater besuchen, wenn sie auf die vordersten Sitze in den Logen Anspruch machen, besonders in denen des ersten und zweiten Ranges. Keine Dame wird mit einem tiefen Hut hineingelassen, ein kleiner, mit Federn oder Blumen gezierter Putzhut ist erlaubt. Im Parterre dagegen erscheint man in gewoehnlicher Kleidung mit grossen Hueten, die aber ohne Widerrede abgenommen werden muessen, wenn es verlangt wird. Frauenzimmer des Mittelstandes und Herren jedes Standes besuchen das Parterre. Es ist ein ganz anstaendiger Platz, nur muss man frueh, oft vor Oeffnung des Hauses kommen, um eine gute Stelle zu finden; denn kein Vorherbestellen findet dort statt. In die beiden ersten Logenreihen wird zu Anfang keine Dame hineingelassen, die nicht zuvor ihren Namen ins Logenbuch hat aufschreiben und dadurch ihren Platz bestellen lassen. Dies geschieht, um die oeffentlichen Stadtnymphen von diesen Logen zu entfernen, welche fuer die ersten und unbescholtensten Familien des Reichs bestimmt sind. Jenen Damen sind eigene Sitze im Hintergrund des Schauspielhauses angewiesen. Mit dem Einschreiben des Namens gewinnt man das Recht, mehrere Plaetze, in welcher Reihe Baenke man will, bis zu Ende des ersten Aufzuges fuer sich aufbewahren zu lassen. Man kann seinen eigenen Bedienten hinschicken, oder, was gewoehnlicher ist, einen Shilling bezahlen. Fuer diesen Preis wird jemand von dem Logenwaerter hineingestellt. Bis Ende des ersten Aktes werden diese leeren Plaetze freigelassen, spaeter hat jeder das Recht, sich ihrer zu bemaechtigten. Niemand darf fuer mehr Plaetze bezahlen, als er braucht, und taete man es, mietete man auch eine ganze Loge, es wuerde nichts helfen. Der Englaender behauptet: niemand duerfe durch sein Geld einen anderen, der auch bezahlt, vom Genusse eines oeffentlichen Vergnuegens ausschliessen, wenn es der Raum erlaubt. Deshalb findet auch in den englischen Theatern kein Abonnement statt. Selbst d
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