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en, da jeder sie nur ungefaehr zwoelf Wochen im Jahre in so verschiedenen Zeitraeumen unter seiner Aufsicht hat. Die Kostgaenger haben dagegen ein herrliches Leben, denn sie bringen dem ehrwuerdigen Herrn dreimal soviel Guineen als die Schueler. Nur einige Schueler, deren Eltern es zu bezahlen vermoegen, gehoeren auch dazu. Diese nehmen zwar an den Schulstunden teil, essen aber an dem gut besetzten Tische, koennen nach Herzenswunsch im Lustgarten und im Obstgarten ihr Wesen treiben, waehrend ihre Kameraden auf dem oeden Hofe bleiben muessen und entsetzlich gepruegelt werden, wenn sie sich einmal in jene verbotenen Reviere eingeschlichen haben. So muessen die Kinder schon in der Jugend lernen, dass dem Reichen alles erlaubt, und Geld daher das hoechste Ziel ist, wonach man zu trachten hat. Hat ein Knabe einen Fehler begangen, seine Lektion nicht gelernt oder beim Spiel Unordnung gemacht, so wird ihm vom Lehrer zur Strafe aufgegeben, eine Seite Griechisch oder Latein auswendig zu lernen. Wenn er diese zur bestimmten Zeit nicht auswendig weiss, so schreibt der Lehrer seinen Namen auf und legt ihn auf's Katheder des Herrn Lancaster. Abends werden dann die so Verklagten zu ihm ins Studierzimmer gerufen, so viel ihrer sind, alle zugleich. Er redet sie mit Sir oder Gentleman an und fragt, ohne fernere Untersuchung ihres Vergehens, ob sie ihre Aufgabe gewusst haben? Sie muessen natuerlich mit "Nein" antworten. Ohne sich auf etwas Weiteres einzulassen, fragt er: was sie dafuer verdient haetten? Sie antworten: gepruegelt zu werden, und ohne Aufschub vollzieht der sehr ehrwuerdige Herr an ihnen dies Urteil mit eigener Hand, oft an sieben oder acht nacheinander, ohne Ruecksicht, ob der Knabe sechs oder sechzehn Jahre alt ist, und dazu auf die beschimpfendste Weise. Haben zwei Knaben miteinander Streit gehabt oder sich geschlagen, so verklagt einer den anderen; wenn aber auch seine Klage noch so sonnenklar waere, er bekommt kein Recht, solange der Beklagte leugnet. Der Klaeger muss Zeugen mitbringen; sagen dagegen er und seine Zeugen noch so augenscheinlich die Unwahrheit, der Beklagte wird bestraft, wenn er nicht andere Zeugen beibringen kann, die seine Unschuld beweisen. Alles wird nach der Form abgetan wie vor englischen Richterstuehlen; den Charakter der Kinder zu ergruenden, ihr Gefuehl fuer Recht und Unrecht im hoeheren Sinn, ihre Liebe fuer das eigentliche Wissen zu bilden, daran denkt niemand. Wir enthalten uns all
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