ueckwuensche zum erfreulichen Ereignis
auszusprechen; die einen in ueberschwaenglicher Weise, andere wieder
gelassen und trocken, alle aber auf hoeflichste Art, demuetig, wie es dem
hochfahrenden Sinn des Fuersten entsprechen und gefallen musste. Wolf
Dietrich entfaltete, hiervon angenehm beruehrt, all seine fascinierende
Leutseligkeit und lud die Herren zu einem Festmahle ein, um seinem
fuerstlichen Dank vollen Ausdruck zu verleihen.
Hatte der kluge, diplomatisch geschulte Graf Lamberg die Absicht, mit
der befohlenen Glaubensexaminierung zuzuwarten, um den Gemuetern der
erregten Salzburger Zeit zu einer gewissen Beruhigung zu lassen, auf dass
doch eine Restauration nicht unmittelbar auf die Geburt eines Kindes
ohne gueltigen Ehebund folge,--der Fuerst, der das Warten nicht kannte,
durchkreuzte solche feinfuehlige Absicht durch scharfes Monieren, und so
musste denn der ad hoc bestellte Kommissar seine wenig angenehme
Thaetigkeit entfalten. Der Kanzler aller geistlichen Sachen im Erzstift
citierte den Buergermeister und die Stadtraete in den Palast, legte ihnen
das Trienter Glaubensbekenntnis vor und verlangte dessen feierliche
Beschwoerung. Die meisten leisteten den Eid ohne Zoegern, einige der
Handelsherren aber verlangten eine Frist, um sich klar zu werden ueber
den Stand ihres Glaubens, und deuteten an, dass die Citierung ebenso
ueberraschend sei, wie ein gewisses Ereignis am fuerstlichen Hofe.
So in eine fatale Notlage gebracht, musste der Kommissar den zoegernden
Kaufherren doch wohl eine kurze Frist gewaehren. Dafuer aber wurde am
naechsten Tage von den uebrigen Buergern Erscheinen und Beschwoerung
verlangt, und zwar in einem schaerferen Tone und unter Androhung der zu
gewaertigenden Strafen. Die Scheu vor dem strengen Fuersten, die Liebe zur
Heimat und die Furcht vor Verarmung, all' dies uebte auf die Buerger einen
Druck aus, unter welchem sie den geforderten Eid leisteten. Ueber zwanzig
Buerger aber verweigerten das Jurament und verhielten sich ablehnend,
auch als die Ausweisung angedroht wurde.
Eine abermalige Gaerung in der Bevoelkerung griff um sich. Wolf Dietrich
zeigte sich erbost und erliess nach kurzer Zeit eine besondere Verordnung
"zu verhuetung mehreren unraths" ueber den Wegzug der ketzerisch
Gebliebenen, derzufolge diese Ketzer sofort ein genaues Verzeichnis
ihres Besitzstandes einreichen und eine hohe Gebuehr fuer die Erlaubnis
zum Wegzug zahlen mussten. Wer diesem Befehl nicht nachkam, dessen G
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