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ueckwuensche zum erfreulichen Ereignis auszusprechen; die einen in ueberschwaenglicher Weise, andere wieder gelassen und trocken, alle aber auf hoeflichste Art, demuetig, wie es dem hochfahrenden Sinn des Fuersten entsprechen und gefallen musste. Wolf Dietrich entfaltete, hiervon angenehm beruehrt, all seine fascinierende Leutseligkeit und lud die Herren zu einem Festmahle ein, um seinem fuerstlichen Dank vollen Ausdruck zu verleihen. Hatte der kluge, diplomatisch geschulte Graf Lamberg die Absicht, mit der befohlenen Glaubensexaminierung zuzuwarten, um den Gemuetern der erregten Salzburger Zeit zu einer gewissen Beruhigung zu lassen, auf dass doch eine Restauration nicht unmittelbar auf die Geburt eines Kindes ohne gueltigen Ehebund folge,--der Fuerst, der das Warten nicht kannte, durchkreuzte solche feinfuehlige Absicht durch scharfes Monieren, und so musste denn der ad hoc bestellte Kommissar seine wenig angenehme Thaetigkeit entfalten. Der Kanzler aller geistlichen Sachen im Erzstift citierte den Buergermeister und die Stadtraete in den Palast, legte ihnen das Trienter Glaubensbekenntnis vor und verlangte dessen feierliche Beschwoerung. Die meisten leisteten den Eid ohne Zoegern, einige der Handelsherren aber verlangten eine Frist, um sich klar zu werden ueber den Stand ihres Glaubens, und deuteten an, dass die Citierung ebenso ueberraschend sei, wie ein gewisses Ereignis am fuerstlichen Hofe. So in eine fatale Notlage gebracht, musste der Kommissar den zoegernden Kaufherren doch wohl eine kurze Frist gewaehren. Dafuer aber wurde am naechsten Tage von den uebrigen Buergern Erscheinen und Beschwoerung verlangt, und zwar in einem schaerferen Tone und unter Androhung der zu gewaertigenden Strafen. Die Scheu vor dem strengen Fuersten, die Liebe zur Heimat und die Furcht vor Verarmung, all' dies uebte auf die Buerger einen Druck aus, unter welchem sie den geforderten Eid leisteten. Ueber zwanzig Buerger aber verweigerten das Jurament und verhielten sich ablehnend, auch als die Ausweisung angedroht wurde. Eine abermalige Gaerung in der Bevoelkerung griff um sich. Wolf Dietrich zeigte sich erbost und erliess nach kurzer Zeit eine besondere Verordnung "zu verhuetung mehreren unraths" ueber den Wegzug der ketzerisch Gebliebenen, derzufolge diese Ketzer sofort ein genaues Verzeichnis ihres Besitzstandes einreichen und eine hohe Gebuehr fuer die Erlaubnis zum Wegzug zahlen mussten. Wer diesem Befehl nicht nachkam, dessen G
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