en bayerischen Salzhandel und dadurch
auf einen Teil der herzoglichen Einkuenfte. Durch den Pilsener Vertrag
und das Geschenk an Holz wurde die Erzeugung des kaiserlichen Salzes zu
Ischl so sehr gefoerdert, dass es dem Kaiser moeglich ward, die Konkurrenz
des bayerisch-salzburgischen Salzes besonders in Boehmen, wo bisher
Bayern den Markt beherrscht hatte, zu ueberwinden.
Zudem war Herzog Maximilian auch hinsichtlich der Hallfahrten stets im
Nachteil, den seine Raete erst hinterdrein entdeckten. Der
Salzverschleiss bayerischerseits ging stetig zurueck, man konnte die Masse
Salz, welche vertragsmaessig von Salzburg zu uebernehmen war, nicht mehr
plazieren, und so unangenehm dies dem Herzog sein musste: er war
gezwungen, um Minderung der Salzuebernahmen nachzusuchen, also taeglich
nur drei statt fuenf Hallfahrten zu uebernehmen.
Das konnte Wolf Dietrich genehmigen, denn die Vertragsklausel besagte:
"unbeschadet seiner Gefaelle", es musste daher der Herzog die Summe von
34500 Gulden bezahlen, welche Summe ungefaehr dem Wert der zwei
nachgelassenen Hallfahrten entsprach. So hiess es zahlen, und dabei bezog
der Herzog nicht einmal die Salzmenge fuer seine Summe. Die Verhaeltnisse
im Salzabsatz wurden aber immer schlimmer, Wolf Dietrich musste um
Reduktion der Hallfahrten auf deren zwei gebeten werden und jede
Hallfahrt betrug jetzt 21000 Gulden, die in sieben Raten bezahlt werden
mussten.
So kam es dazu, dass Herzog Maximilian an Salzburg jaehrlich 38000 Gulden
uebergeben musste, ohne irgend etwas dafuer zu erhalten. Das mochte den
Herzog wohl noch weit mehr wurmen als der abgelehnte Beitritt zur Liga.
Die Chikanen begannen, Herzog Maximilian raechte sich, indem er wohl
zahlte nach Verpflichtung, doch waehlte er im Gefuehl, uebervorteilt zu
sein, schlechte Muenze, und ausserdem machte nun auch der Bayer Gebrauch
von der kaiserlichen Erlaubnis einer Zollerhoehung, die bei Wiederbeginn
der Hallfahrten auch auf die sogenannten Salzfertiger, das heisst die im
Dienst des Erzstiftes stehenden Spediteure und Kaufleute, welche das
Salz in Hallein uebernahmen und zu Schiff an die bayerischen Legstaetten
fuehrten, ausgedehnt wurde.
Bisher war es ueblich, dass diese Salzfertiger bei Ablieferung des
Halleiner Salzes von den bayrischen Salzbeamten den Lohn fuer ihre
Spedition und ausserdem eine Verguetung des formellen Zolles, den sie
zuvor an die bayerischen Behoerden gezahlt hatten, erhielten. Mit einem
Federstrich wurden die
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