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en bayerischen Salzhandel und dadurch auf einen Teil der herzoglichen Einkuenfte. Durch den Pilsener Vertrag und das Geschenk an Holz wurde die Erzeugung des kaiserlichen Salzes zu Ischl so sehr gefoerdert, dass es dem Kaiser moeglich ward, die Konkurrenz des bayerisch-salzburgischen Salzes besonders in Boehmen, wo bisher Bayern den Markt beherrscht hatte, zu ueberwinden. Zudem war Herzog Maximilian auch hinsichtlich der Hallfahrten stets im Nachteil, den seine Raete erst hinterdrein entdeckten. Der Salzverschleiss bayerischerseits ging stetig zurueck, man konnte die Masse Salz, welche vertragsmaessig von Salzburg zu uebernehmen war, nicht mehr plazieren, und so unangenehm dies dem Herzog sein musste: er war gezwungen, um Minderung der Salzuebernahmen nachzusuchen, also taeglich nur drei statt fuenf Hallfahrten zu uebernehmen. Das konnte Wolf Dietrich genehmigen, denn die Vertragsklausel besagte: "unbeschadet seiner Gefaelle", es musste daher der Herzog die Summe von 34500 Gulden bezahlen, welche Summe ungefaehr dem Wert der zwei nachgelassenen Hallfahrten entsprach. So hiess es zahlen, und dabei bezog der Herzog nicht einmal die Salzmenge fuer seine Summe. Die Verhaeltnisse im Salzabsatz wurden aber immer schlimmer, Wolf Dietrich musste um Reduktion der Hallfahrten auf deren zwei gebeten werden und jede Hallfahrt betrug jetzt 21000 Gulden, die in sieben Raten bezahlt werden mussten. So kam es dazu, dass Herzog Maximilian an Salzburg jaehrlich 38000 Gulden uebergeben musste, ohne irgend etwas dafuer zu erhalten. Das mochte den Herzog wohl noch weit mehr wurmen als der abgelehnte Beitritt zur Liga. Die Chikanen begannen, Herzog Maximilian raechte sich, indem er wohl zahlte nach Verpflichtung, doch waehlte er im Gefuehl, uebervorteilt zu sein, schlechte Muenze, und ausserdem machte nun auch der Bayer Gebrauch von der kaiserlichen Erlaubnis einer Zollerhoehung, die bei Wiederbeginn der Hallfahrten auch auf die sogenannten Salzfertiger, das heisst die im Dienst des Erzstiftes stehenden Spediteure und Kaufleute, welche das Salz in Hallein uebernahmen und zu Schiff an die bayerischen Legstaetten fuehrten, ausgedehnt wurde. Bisher war es ueblich, dass diese Salzfertiger bei Ablieferung des Halleiner Salzes von den bayrischen Salzbeamten den Lohn fuer ihre Spedition und ausserdem eine Verguetung des formellen Zolles, den sie zuvor an die bayerischen Behoerden gezahlt hatten, erhielten. Mit einem Federstrich wurden die
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