lassen muessen auf dem
Konsistorio und die Leut' befragen auf Herkommen und Glaubensbekenntnis.
Wird nicht zu fruehe sein damit!"
"Gewiss nicht! Euer Hochfuerstliche Gnaden werden den Dank Roms sich
erwerben mit bemeldter restauratio. Nur moechte ich, sothanermassen der
gnaedige Herr und Gebieter das Wort mir wollen verstatten, raten...."
"Was?"
"... raten, eine laengere Frist zu setzen gleich manchen Fuersten im
Reich, auf dass die Leute sich werden schluessig zur Umkehr und Einschluss
in die ecclesia cattolica oder zu gehen aus der Heimat. Bin richtig ich
informiert, besteht im Reich die Frist von einem Jahr!"
"Zu lang' waehrt solche Frist, auch hab' schon zu lang' ich gezoegert. Es
ist mir lieb, dass kommt die Sprache zwischen uns auf solch' Kapitel. Es
ist mein Wille, dass citieret werde Ludwig Alt und Salzburgs Stadtrat
bald zu Hof, und ein Kommissarius soll die Leut' befragen auf das
Trienter Bekenntnis, soll es beschwoeren lassen."
Lamberg wagte den Hinweis, dass vielleicht doch jetzt in diesen Tagen
ein solches Vorgehen nicht den gewuenschten Erfolg haben koennte.
In seinem Ungestuem rief Wolf Dietrich: "Warum nicht jetzt? Wer kann mich
hindern? Mein Wort hat Geltung allezeit und zu jeglicher Stunde! Ich
will Farbe bekennen sehen! Und zugleich soll man die Leut' beschauen, so
einer will zum Buerger aufgenommen werden in Salzburg. Soll mir keiner
Buerger werden, er habe denn hundert Gulden im Vermoegen zum mindest!"
Lamberg mochte wohl nicht naeher seine Meinung eroertern, da der Fuerst
nicht selbst erkannte, dass die Geburt eines Sprossen wenig zur
gewaltsamen Forderung eines Glaubensbekenntnis der Unterthanen passe;
der Kapitular sprach daher nur sich dahin aus: "Es wird Euer
Hochfuerstlichen Gnaden sicher eine gute Vorbetrachtung sein, zu
mandatieren ueber Pruefung bei Aufnahmen von neuen Buergern und
Mindestforderung eines festgesetzten Vermoegens."
Wolf Dietrich beruhigte sich ob dieser Versicherung, nur schien es, als
horche der Fuerst ab und zu auf, wie in Erwartung, dass Deputationen zur
Gratulationscour erscheinen sollen. Da aber niemand sich melden liess,
bemaechtigte sich des verletzten Gebieters eine gewisse Verdrossenheit,
die den Kapitular veranlasste, um gnaedige Entlassung unter dem Vorgeben
zu bitten, dass sogleich bezueglich der Citation die noetigen Ordnungen
getroffen werden sollen.
Der Reihe nach im Rang fanden sich die Hof- und Kapitelbeamten ein, um
ihre ehrerbietigen Gl
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