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hraenkte Gewalt in Haenden haben, koennten so leicht den Einfluss von ein paar maechtigen Familien ihren Zwecken dienstbar machen; statt dessen fuerchten sie den sogenannten Unabhaengigkeitsgeist der kleinen Gemeinden. Lieber soll der Staatskoerper gelaehmt und kraftlos bleiben, als dass sie Mittelpunkte der Regsamkeit aufkommen liessen, die sich ihrem Einfluss entziehen, als dass sie der lokalen Lebensthaetigkeit, welche die ganze Masse beseelt, Vorschub leisteten, nur weil diese Thaetigkeit vielmehr vom Volk als von der obersten Gewalt ausgeht. Zur Zeit Carls V. und Philipps II. wurde die Municipalverfassung vom Hose klugerweise beguenstigt. Maechtige Maenner, die bei der Eroberung eine Rolle gespielt, gruendeten Staedte und bildeten die ersten *Cabildos* nach dem Muster der spanischen; zwischen den Angehoerigen des Mutterlandes und ihren Nachkommen in Amerika bestand damals Rechtsgleichheit. Die Politik war eben nicht freisinnig, aber doch nicht so argwoehnisch wie jetzt. Das vor kurzem eroberte und verheerte Festland wurde als eine ferne Besitzung Spaniens angesehen. Der Begriff einer Colonie im heutigen Sinn entwickelte sich erst mit dem modernen System der Handelspolitik, und diese Politik sah zwar ganz wohl die wahren Quellen des Nationalreichthums, wurde aber nichts desto weniger bald kleinlich, misstrauisch, ausschliessend. Sie arbeitete auf die Zwietracht zwischen dem Mutterlande und den Colonien hin; sie brachte unter den Weissen eine Ungleichheit auf, von der die erste Gesetzgebung fuer Indien nichts gewusst hatte. Allmaehlich wurde durch die Centralisirung der Gewalt der Einfluss der Gemeinden herabgedrueckt, und dieselben Cabildos, denen im 16. und 17. Jahrhundert das Recht zustand, nach dem Tode eines Statthalters das Land provisorisch zu regieren, galten beim Madrider Hof fuer gefaehrliche Hemmnisse der koeniglichen Gewalt; Hinfort erhielten die reichsten Doerfer trotz der Zunahme ihrer Bevoelkerung nur sehr schwer den Stadttitel und das Recht der eigenen Verwaltung. Es ergibt sich hieraus, dass die neueren Aenderungen in der Colonialpolitik keineswegs alle sehr philosophisch sind. Man sieht solches sehr deutlich, wenn man in den _Leyes de Indias_ die Artikel von den Verhaeltnissen der nach Amerika uebersiedelten Spanier, von den Rechten der Gemeinden und der Einrichtung der Gemeinderaethe nachliest. Durch die Art des Anbaus ist der Anblick der Umgegend von Victoria ein ganz eigenthuemlicher. Der bebaute
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