hraenkte Gewalt in Haenden haben,
koennten so leicht den Einfluss von ein paar maechtigen Familien ihren
Zwecken dienstbar machen; statt dessen fuerchten sie den sogenannten
Unabhaengigkeitsgeist der kleinen Gemeinden. Lieber soll der Staatskoerper
gelaehmt und kraftlos bleiben, als dass sie Mittelpunkte der Regsamkeit
aufkommen liessen, die sich ihrem Einfluss entziehen, als dass sie der
lokalen Lebensthaetigkeit, welche die ganze Masse beseelt, Vorschub
leisteten, nur weil diese Thaetigkeit vielmehr vom Volk als von der
obersten Gewalt ausgeht. Zur Zeit Carls V. und Philipps II. wurde die
Municipalverfassung vom Hose klugerweise beguenstigt. Maechtige Maenner, die
bei der Eroberung eine Rolle gespielt, gruendeten Staedte und bildeten die
ersten *Cabildos* nach dem Muster der spanischen; zwischen den Angehoerigen
des Mutterlandes und ihren Nachkommen in Amerika bestand damals
Rechtsgleichheit. Die Politik war eben nicht freisinnig, aber doch nicht
so argwoehnisch wie jetzt. Das vor kurzem eroberte und verheerte Festland
wurde als eine ferne Besitzung Spaniens angesehen. Der Begriff einer
Colonie im heutigen Sinn entwickelte sich erst mit dem modernen System der
Handelspolitik, und diese Politik sah zwar ganz wohl die wahren Quellen
des Nationalreichthums, wurde aber nichts desto weniger bald kleinlich,
misstrauisch, ausschliessend. Sie arbeitete auf die Zwietracht zwischen dem
Mutterlande und den Colonien hin; sie brachte unter den Weissen eine
Ungleichheit auf, von der die erste Gesetzgebung fuer Indien nichts gewusst
hatte. Allmaehlich wurde durch die Centralisirung der Gewalt der Einfluss
der Gemeinden herabgedrueckt, und dieselben Cabildos, denen im 16. und
17. Jahrhundert das Recht zustand, nach dem Tode eines Statthalters das
Land provisorisch zu regieren, galten beim Madrider Hof fuer gefaehrliche
Hemmnisse der koeniglichen Gewalt; Hinfort erhielten die reichsten Doerfer
trotz der Zunahme ihrer Bevoelkerung nur sehr schwer den Stadttitel und das
Recht der eigenen Verwaltung. Es ergibt sich hieraus, dass die neueren
Aenderungen in der Colonialpolitik keineswegs alle sehr philosophisch
sind. Man sieht solches sehr deutlich, wenn man in den _Leyes de Indias_
die Artikel von den Verhaeltnissen der nach Amerika uebersiedelten Spanier,
von den Rechten der Gemeinden und der Einrichtung der Gemeinderaethe
nachliest.
Durch die Art des Anbaus ist der Anblick der Umgegend von Victoria ein
ganz eigenthuemlicher. Der bebaute
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