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e aber gerade von den betreffenden Gegenstaenden ausgeschlossen. Man muesste also das Ausgeschlossene als eingeschlossen, d. h. das, was nicht zum Inhalt gehoert, als zum Inhalt gehoerend, oder das, was nicht Bestandteil des Inhalts ist, als Bestandteil des Inhalts betrachten, wollte man die negativen Merkmale fuer Inhaltsmerkmale erklaeren. Heutzutage, wo wir so stark sind in dem Voraussehen der Konsequenzen im praktischen Leben sowohl wie in der Wissenschaft, dass wir darueber die Prinzipien kaum noch beachten oder ununtersucht auf sich beruhen lassen, ist es nicht zu verwundern, dass alles zur Analyse draengt und von Synthese nichts wissen will. Aber der Natur und dem Wesen des Erkennens geschieht damit nicht genuege. Das ist es, was wir betonen moechten. Das Gesetz der Uebereinstimmung, des Enthaltenseins und des Widerspruchs sind Gesetze fuer die Einzelurteile, aber auch die einzigen Gesetze, nach denen die Wahrheit und Falschheit der Einzelurteile bestimmt werden kann. Sie sind in allen ihren Formen, jede fuer sich genommen, unmittelbar einleuchtend. Das gewoehnlich aufgestellte Gesetz des ausgeschlossenen Dritten ist nicht Gesetz fuer ein Einzelurteil sondern nur fuer das Verhaeltnis zweier Urteile zu einander. Es lautet: Wenn von zwei Urteilen eins dasselbe bejaht, was das andere verneint, -- so ist notwendig eins von beiden wahr, sie koennen nicht beide falsch sein, die Wahrheit ist nicht ein Drittes, von Bejahung und Verneinung nicht Betroffenes; -- sie koennen nicht beide wahr sein, eins von beiden ist falsch, auch die Falschheit ist nicht ein Drittes, weder in der Bejahung noch in der Verneinung Ausgedruecktes. Nach diesem Gesetze folgt aus der Wahrheit von eins die Falschheit des Gegenteils von zwei, aus der Falschheit des Gegenteils von zwei die Wahrheit von zwei; und dasselbe gilt von drei und vier, von fuenf und sechs, von sieben und acht. Eigentlich heisst das Gesetz nur: zwischen Bejahen und Verneinen giebt es kein Mittleres; Bejahen und Verneinen sind ausschliessende Gegensaetze. Dass sie es sind, kommt uns bei einem Vergleiche von eins und zwei, drei und vier, fuenf und sechs, sieben und acht zum Bewusstsein. Aber auch nur hier, wo es sich um das Einzelwirkliche handelt. Vierzehnte Untersuchung Gesetze des Erkennens. (Fortsetzung.) Giebt es keine weiteren Gesetze des Erkennens? Die genannten Gesetze sind eigentlich nur Gesetze fuer das Einzelwirkliche; sie geben Bestimmungen ueber das,
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