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nz und gar verschieden. Achtzehnte Untersuchung. Einsicht und Wille. Da mit der Einsicht keinerlei Zwang oder innere Noetigung fuer uns verbunden ist, so sind wir im Stande uns derselben zu entziehen, wenn sie unsren Neigungen nicht entspricht, wie viele Erfahrungen unseres Lebens uns bestaetigen. Das Widerstreben gegen die erkannte Wahrheit ist eine leider nur zu haeufig vorkommende Thatsache. Wir koennen unsren Blick von dem Sichaufdraengen und Einleuchten der Zusammengehoerigkeit ablenken und auf etwas andres richten, uns dadurch die eintretende Einsicht aus dem Sinne schlagen, in den Hintergrund draengen, verdunkeln und sogar ganz beseitigen, um uns einem entgegengesetzten, blinden Dafuerhalten, das unsren Neigungen besser entspricht, hinzugeben. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, bleibt die Einsicht und das ihr folgende Urteil oft ein blosser Verstandesakt, selbst vorausgesetzt, dass entgegengesetzte Interessen vorhanden sind aber keinen Einfluss ausueben, weil der Wille nicht widerstrebt. Ganz verschieden von diesen Verstandesakten ist die Liebe zur Wahrheit, die sich in der Hingabe und Unterwerfung des Willens unter die Wahrheit und in dem Ergriffen- und Unterjochtwerden des Gemuetes von der Wahrheit kundthut und der Vertiefung in die Wahrheit, insbesondere in ihren ueberzeitlichen Charakter, zu folgen pflegt. Es ist klar, dass die Wahrheitserkenntnis erst durch diese Mitbeteiligung des Willens und Gemuets eine Bedeutung fuer unser inneres Leben erhaelt. Die Anerkennung der erkannten Wahrheit, das Festhalten an ihr trotz entgegengesetzter Neigung ist eine strenge sittliche Pflicht, ja die hoechste sittliche Pflicht, denn alles Unsittliche hat seine letzte Wurzel und Quelle in dem Widerstreben gegen die erkannte Wahrheit, was schon in dem blossen Sichabwenden und Unbeachtetlassen der eben aufleuchtenden Einsicht sich kundgiebt. Die erkannte Wahrheit ist ein sittliches Gut, nicht ein Gut des egoistischen Willens sondern ein Gut des Gemeinschaftswillens; ja sie ist das Gut der Gueter, das hoechste Gut, denn alle andren Gueter erhalten nur durch sie ihren Wert. Die Wahrheitsliebe ist Pflicht jedes Menschen, die gluehende Liebe zur Wahrheit ist die Tugend des wissenschaftlichen Forschers. Das Wort Kants vom guten Willen gilt im hoechsten Sinne von der Wahrheit: Das einzige, was nicht bloss in der Welt der wollenden Wesen, wie der gute Wille, sondern ueberhaupt um seiner selbst willen gut ist, ist die
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