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einem Gegenteil unterscheiden koennen, muss das auch dort gelten. Ist aber dies der Fall, dann kann sich mit der Erkenntnis der Lebensfuehrung des Einzelnen, wie sie sich aeusserlich kundgiebt, auch die Vorstellung der Sittlichkeit, der Religiositaet verbinden und die Zugehoerigkeit dieser innern Vorzuege zu ihr uns einleuchten, sodass wir nun auch von diesem Leben nach seiner innern sittlich religioesen Seite eine Einsicht und wirkliche Erkenntnis haben koennen. Oft macht das Leben eines Menschen auf uns einen so ueberwaeltigenden Eindruck, dass wir bezueglich der Lauterkeit und Reinheit seiner Gesinnung eine durch nichts zu erschuetternde Ueberzeugung gewinnen und uns sagen muessen und wirklich sagen, dass, wenn hier keine Einsicht vorhanden ist, es ueberhaupt keine Einsicht giebt. Es ist merkwuerdig, dass die solchen seltenen Menschen Nahestehenden und mit ihnen Umgehenden trotz der entgegengesetzten Erfahrung, die sie an sich selbst und an andren machen, in diesem ihre Einsicht betreffenden Urteil uebereinstimmen, auch wenn der sogenannte Verehrungssinn in ihnen wenig oder gar nicht entwickelt ist. Natuerlich sind wir bei dieser auf Einsicht zurueckzufuehrenden Erkenntnis des Innern andrer auch auf ihre Worte als ungewollte und unbeabsichtigte Selbstbeurteilungen angewiesen, also auch auf die Mitteilungen andrer. Ob und inwiefern wir bezueglich der Mitteilungen andrer auch von wirklichen Erkenntnissen oder Einsichten reden koennen, darueber bedarf es einer besondren Untersuchung, der wir den Titel Geschichtliche Erkenntnisse geben, da die geschichtlichen Mitteilungen unter den Mitteilungen andrer die erste Stelle einnehmen. Vierundzwanzigste Untersuchung. Geschichtliche Erkenntnisse. Den Mitteilungen andrer gegenueber sind wir gewohnt, von einem Dafuerhalten zu reden, das wir mit dem geringschaetzigen Namen Glauben bezeichnen und insofern dem Wissen als etwas Minderwertiges gegenueberstellen. Wir vergessen dabei gewoehnlich, dass unser ganzes Gerichtsverfahren, auch wenn es sich bei ihm um Leben und Tod handelt, auf Zeugenaussagen, also auf einem Glauben in diesem Sinne beruht, und dass das Leben in der Familie, in der Gesellschaft, im Staate, jeder Verkehr mit unsresgleichen ohne ihn unmoeglich wuerde. Sicher ist, dass blosse Mitteilungen an sich genommen keine Einsichten sind, wenigstens nicht fuer diejenigen, denen die Mitteilungen gemacht werden. Mitgeteilte Urteile sind zunaechst noch keine von uns g
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