h grosse Gebiet der
Wissensinhalte, die wir andren verdanken, oder der Kenntnisse zweiter
Hand, gegenueber der kleinen Zahl von Wissensinhalten, die wir uns selbst
verdanken, oder der Kenntnisse erster Hand, und erwaegen wir die
Konsequenzen, zu denen es fuehrt, wenn wir die erstren als minderwertig
gegenueber den letztren betrachten wollen! Man bedenke, die ganze
Geschichte, die Geographie fremder Laender und Voelker, die wir nicht selbst
gesehen, die Reisebeschreibungen und Naturbeschreibungen von Gegenstaenden
und Dingen, die wir nicht selbst erforschten, die Geschichte der
Wissenschaften, auch die Lehren der Biologie, Chemie und Physik, selbst
der Mathematik, die wir nicht nachgeprueft haben -- und welcher Fachmann
waere im Stande, alles vor ihm Erforschte nachzupruefen? -- alles das sind
Kenntnisse zweiter Hand, deren Wahrheit wir nur mittelbar erkennen, sofern
wir auf sie aus der Einsicht, dass die uns diese Kenntnisse Mitteilenden
die Wahrheit wussten und auch sagen wollten, schliessen. Koennen wir diese
saemtlichen Wissensinhalte, weil wir sie der Mitteilung andrer verdanken,
fuer minderwertiger halten als die geringe Zahl der durch eigene Thaetigkeit
gewonnenen Wissensinhalte, die doch groesstenteils auch nur Kenntnisse sind
und insofern mit ihnen auf einer Stufe stehen? Oder doch fuer
minderwertiger als diejenigen unter ihnen, welche eigentliche Erkenntnisse
sind, insbesondere als die Begriffsurteile der Arithmetik, der Logik, der
Metaphysik und die diesen Begriffsurteilen sich naehernden, freilich nicht
ohne Vorbehalt als Erkenntnisse zu betrachtenden allgemeinen Lehrsaetze der
Geometrie, Astronomie, Physik, Mechanik? Wegen der allgemeinen
Anwendbarkeit der Begriffsurteile und dieser sich ihnen naehernden
Lehrsaetze ist ihr Nutzen fuer den Aufbau der Wissenschaften nicht hoch
genug anzuschlagen, und insofern moegen sie hoeherwertig sein als die
einfachen Thatsachenurteile. Aber der Erkenntniswert der Begriffsurteile
ist offenbar nicht groesser als der der Thatsachenurteile. Hier wie dort
besteht er in dem Einleuchten der Zusammengehoerigkeit und der Einsicht in
dieselbe, was beides bei Thatsachen ebensowohl vorhanden sein kann als bei
Begriffen. Ausserdem hat die Wahrheit der Thatsachenurteile ebenso einen
ueberzeitlichen Charakter wie die Wahrheit der Begriffsurteile. Die meisten
der auf Mitteilung beruhenden Urteile, ausser denen, die zu den
erklaerenden Naturwissenschaften und zur Mathematik gehoeren, sind so
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