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ngemessen ist und gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, gehen wir von der seit Aristoteles und dem Neuplatoniker Porphyrius ueblichen Unterscheidung zwischen den Praedikabilien und Praedikamenten oder Kategorien aus. Unter Praedikabilien verstehen wir hoechste Aussagen ueber Begriffe, unter Praedikamenten oder Kategorien hoechste Aussagen ueber das Seiende. Man zaehlt nach Porphyrius fuenf Praedikabilien: Gattung, Art, Differenz, das Notwendige (Proprietaet), das Zufaellige (Accidenz), die wesentlichen Merkmale, welche in Gattung, Art und Differenz vorhanden sind, von den ausserwesentlichen notwendigen oder zufaelligen unterscheidend; ferner nach Aristoteles zehn Kategorien: Substanz, Eigenschaften, Groesse, Beziehung, Ort, Zeitpunkt, Lage, Thun, Leiden, Zustand. Die notwendigen Merkmale oder Proprietaeten sollen also etwas anderes als die Eigenschaften sein. Die Eigenschaft kann sowohl Proprietaet als Accidenz sein, sie kann dem Ding sowohl notwendig als zufaellig zukommen. Z. B. ist die weisse Farbe und das Kranksein eine Eigenschaft gewisser Menschen, aber doch nur ein Accidenz. Es gehoert zum Wesen der Eigenschaft, dass sie nicht ohne ein Selbstaendiges sein kann, dessen Eigenschaft sie ist, dass sie ein Selbstaendiges notwendig voraussetzt: aber darum ist sie noch nicht notwendig fuer dieses Selbstaendige. Das gilt nur von der Proprietaet. So setzt auch das Anfangende einen Ermoeglichungsgrund notwendig voraus, geht aber darum noch keineswegs aus diesem Ermoeglichungsgrund notwendig hervor oder ist mit ihm notwendig verbunden. Die Proprietaet gehoert, wie das Accidenz, zum Ausserwesentlichen; die Eigenschaft kann sowohl zum Wesentlichen als Ausserwesentlichen gehoeren. Man sieht, die Unterscheidung von Proprietaet und Eigenschaft laesst sich zur Not aufrecht erhalten und durchfuehren. Aber warum sollen die Proprietaeten, warum soll ueberhaupt das Ausserwesentliche nur eine Aussage ueber Begriffe enthalten? Gehoert das Ausserwesentliche nicht auch zum Seienden? Gattung und Art sind offenbar Praedikabilien, wenn man sie einfach nach dem Verhaeltnis des Allgemeinen und Besondern ins Auge fasst. Aber die Alten haben mit Recht Gattung und Art nicht bloss nach diesem Verhaeltnis bestimmt, sondern fuer beide nur die wesentlichen Merkmale in Anspruch genommen und die ausserwesentlichen auf Proprietaet und Accidenz verteilt. Ist aber nun das Wesentliche und weiterhin das Wesen ein blosses Praedikabile? und nicht viel
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