einer Quelle beanspruchen, da sie auf einem umfassenden Studium aller
in Betracht kommenden Akten und Briefwechsel beruht, von denen die
wenigsten der wissenschaftlichen Forschung bisher durch den Druck
zugaenglich gemacht sind.
Im folgenden sind die in Betracht kommenden Kapitel der Deutschen
Geschichte mit geringen Auslassungen, die vom Leser wohl nirgends als
Luecken empfunden werden duerften, mit freundlich gewaehrter Erlaubnis der
Verlagsbuchhandlung zu einer Einheit zusammengefasst und wirken in dieser
Form fast wuchtiger als in der Verstreuung ueber drei dicke Baende, wie sie
der chronologische Aufbau des alle Seiten des deutschen Lebens
umspannenden Werkes mit sich bringt. Sie reden eine so eindringliche
Sprache von einer jammervollen Vergangenheit deutschen Kleinlebens, dass
man nur wuenschen kann, dass die Stimme des tapferen Rufers im Streit fuer
nationale Einigung auch weiterhin gehoert werde, nachdem ihn selbst schon
seit Jahren der kuehle Rasen deckt.
_Leipzig,_ 19. Mai 1913.
*Horst Kohl.*
1. Maassen und das neue Preussische Zollgesetz.
In dem Sturm und Drang der grossen Reformperiode war fuer die Umgestaltung
des alten preussischen Akzisewesens wenig geschehen; man hatte sich
begnuegt, dem flachen Lande mehrere staedtische Steuern aufzulegen und in
Altpreussen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen eine Akzise von 8 1{~FRACTION SLASH~}3
Prozent des Wertes zu gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen
noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; ausserdem
die kursaechsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische
Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der
napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese
unertraegliche Belaestigung des Verkehrs gewaehrte doch, da eine geordnete
Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch in dem
chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhaengigkeit des verarmten Staates
von den Fremden: in Posen und Pommern mussten 48, in den Provinzen links
von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich anerkannt und tarifiert werden.
Schon laengst bemerkte der Koenig mit Besorgnis, wie schwer der gesetzliche
Sinn des Volkes durch die Fortdauer des ueberlebten Prohibitivsystems
geschaedigt wurde. Seit die buergerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich
ansiedelten, nahm der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815
versteuerte jeder Materialwarenladen
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