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laestigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war. Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr gluecklich die Mitte zwischen Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach einer Richtung hin wich sie auffaellig ab von den Grundsaetzen des gemaessigten Freihandels: sie belastete den Durchfuhrhandel unverhaeltnismaessig schwer. Der Zentner Transitgut zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen Handelsstrassen noch weit mehr -- sicherlich eine sehr drueckende Last fuer ordinaere Gueter, zumal wenn sie das preussische Gebiet mehrmals beruehrten. Die naechste Veranlassung zu dieser Haerte lag in dem Beduerfnis der Finanzen. Preussen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstrassen Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, dass die volle Haelfte der in Preussen eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehoerte. Die erschoepfte Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die unglueckliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewaehrte, aus der Hand zu geben. Ueberdies stimmten alle Kenner des Mautwesens ueberein in der fuer jene Zeit wohlbegruendeten Meinung, dass nur durch Besteuerung der Durchfuhr der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden koenne. Gab man den Transit voellig frei, so wurde dem Unterschleif Tuer und Tor geoeffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage gestellt. Die unbillige Hoehe der Durchfuhrzoelle aber und das zaehe Festhalten der Regierung an diesen fuer die deutschen Nachbarlande unleidlichen Saetzen erklaert sich nur aus politischen Gruenden. Der Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluss an die preussische Handelspolitik zu bewegen. Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das waehrend des Wiener Kongresses den preussischen Bevollmaechtigten vorgeschwebt hatte, war man in Berlin laengst zurueckgekommen. Die Unmoeglichkeit solcher Plaene ergab sich nicht bloss aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus den inneren Verhaeltnissen der Bundesstaaten. Hardenberg(7) wusste, dass der Wiener Hof an seinem altvaeterlichen Provinzialzollsystem nichts aendern wollte und seine nichtdeutschen Kronlaen
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