seinen beruehmten
Satz aufstellte: "Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand
und Behagen unter den Voelkern zu verbreiten" und seinem Volke zurief:
"Dies Land kann nicht still stehen, waehrend andere Laender vorschreiten in
Bildung und Gewerbefleiss".
Den freihaendlerischen Ansichten der preussischen Staatsmaenner genuegte das
neue Gesetz nicht voellig. Man ahnte im Finanzministerium wohl, dass der
weitaus groesste Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten
Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zoellen
nur geringen Vorteil ziehen wuerde. Aber man sah auch, dass jedem
Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken
gezogen sind; die oeffentliche Meinung jener Tage wuerde der Regierung nie
verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen
haette. Maassen verwarf jede einseitige Beguenstigung eines Zweiges der
Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe
und Handel und betrachtete die Schutzzoelle nur als einen Notbehelf, um die
deutsche Industrie allmaehlich zu Kraeften kommen zu lassen. Schon bei der
ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im
Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zoelle
herab. Waehrend das Gesetz von 1818 fuer die westlichen Provinzen einen
eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Saetzen aufgestellt hatte, fiel jetzt
der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812
bildete in Form und Einrichtung die Grundlage fuer alle spaeteren Tarife des
Zollvereins.
Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluss brachte, erging sich die
unreife nationaloekonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen.
Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu
koennen, die Fabrikanten sahen "dem englischen Handelsdespotismus" Tuer und
Tor geoeffnet und bestuermten den Thron abermals mit so verzweifelten
Bittschriften, dass der Koenig, obwohl selbst mit Maassens Plaenen ganz
einverstanden, doch eine nochmalige Pruefung des schon unterschriebenen
Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz
veroeffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollaemter in
Taetigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergaenzende Gesetz ueber die
Besteuerung des Konsums inlaendischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier,
Branntwein und Tabaksblaetter einer Steuer unterlagen, die ohne
unmittelbare Be
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