zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei
gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August
genehmigte der Koenig von Karlsbad aus "das Prinzip der freien Einfuhr fuer
alle Zukunft". Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs
unmoeglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Haelften des
Staatsgebiets einzufuehren. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz
fuer die gesamte Monarchie zustande.
Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg _Maassen_(1), ein Beamter
von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschaeften lebend,
ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kuehnen Mut
des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens
verbarg. Aus Cleve gebuertig, hatte er zuerst als preussischer Beamter in
seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die
Grossindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die
Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam
Smiths(2), denen er von fruehauf huldigte, durch vielseitige praktische
Erfahrung zu ergaenzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des
Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei
Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunaechst in
der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige
Gemeinschaft der Interessen zu begruenden, sodann dem Staate neue
Einnahmequellen zu eroeffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiss einen
maechtigen Schutz gegen die englische Uebermacht zu gewaehren und ihm doch
den heilsamen Stachel des auslaendischen Wettbewerbs nicht gaenzlich zu
nehmen. Wo die Wuensche der Industrie den Anspruechen der Staatskassen
widersprachen, da musste das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot
die Bedraengnis des Staatshaushalts.
Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkuendigten die Freiheit der
Ein-, Aus- und Durchfuhr fuer den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde
die volle Haelfte des nichtoesterreichischen Deutschlands zu einem freien
Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche,
wenn sie die Probe bestand, sich auch ueber die andere Haelfte der Nation
erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensaetze unseres vielgestaltigen
sozialen Lebens lagen innerhalb der preussischen Grenzen. War es moeglich,
Posen und das Rheinland ohne Schaedigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart
derselben wirtschaftlich
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