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3. Tuer am sogen. Aeskulaptempel in Spalato.] Vom Inneren des Bauwerkes hat besonders der obere runde Innenraum mit der nach Osten gerichteten Nische Interesse. In diesem Raum (Bild 24) muss der grosse Gotenkoenig bestattet gewesen sein. Seine Wand ist einst mit Marmor-Inkrustation versehen gewesen, wie Isabelle(8) richtig gesehen hat. Das zeigt erstens die Flaechenbeschaffenheit der Wand. Fein gespitzte und von einem Saumschlag umzogene Quaderflaechen gelten bei Innenraeumen dieser Zeit nicht, wie Durm meint, fuer fertig gearbeitet und fuer die Ansicht bestimmt. Dann aber beweisen es auch die in ziemlich regelmaessiger Anordnung noch vorhandenen mit Blei verstemmten Eisenpfloecke. Von diesen laeuft eine horizontale Reihe besonders starker, in Hoehe von ca. 53 cm ueber dem Fussboden um den Raum herum 5 zwei Reihen schwaecherer Eisen sitzen in den Fugen 1,77 m und 2,64 m ueber dem Fussboden und eine vierte Reihe in der Fuge unter der oben herumlaufenden gesimsartig vortretenden Schicht. Mit dem einstigen Vorhandengewesensein einer Inkrustation stimmt es auch ueberein, dass jene obere Schicht (Bild 25) ohne Unterglied mit horizontaler Unterflaeche 10 cm vor die Wandflaeche vortritt, und dass auch das an dem Schlussteine des Bogens ueber der Nische gearbeitete Kreuz von nur 61 cm Hoehe die fuer diese Groesse ungeheuerliche Reliefstaerke von 15 cm hat, sowie dass an dem unteren Kreuzarm noch die Reste von zwei seitlich eingetriebenen Eisenhaftern sichtbar sind, von denen der eine spaeter das Absplittern eines Teiles des Kreuzes veranlasst hat. An den Innenflaechen der Nische fehlen die Eisenhafter, sie war also nicht inkrustiert. Ebenso fehlen sie an der Kante, die die Wand des Raumes mit den Nischenwandungen bildet, woraus hervorgeht, dass die Inkrustation weder um diese Kante herumging noch an ihr aufgehoert hat, d.h., dass die Inkrustation ueber die vorhandene Nische weglief, die dazu vorn zugemauert gewesen sein muss. Diese Nische kann deshalb also nicht zur Altarnische bestimmt gewesen sein, wie bisher stets angenommen worden ist. Gegen diese Annahme spricht auch ausserdem die mit 1,90 m im Scheitel des Bogens nur sehr geringe Hoehe der Nische, der Umstand, dass das Fenster in der Nische eine spaetere Zutat ist, und dass der Fussboden der Nische 13 cm tiefer liegt als der jetzige Fussboden des Raumes, dessen Hoehenlage der des alten Fussbodens entsprochen haben wird, weil er buendig mit dem inneren Teil der durch die ga
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