vollen Bewusstsein der gegen ihn erhobenen Anklage --
oder auch von Schuld und Angst zu Boden gedrueckt, denn wer konnte in den
stieren, ueberdies nicht geraden Augen und in den todtenbleichen, mit
grossen Schweissperlen bedeckten Zuegen das richtige lesen -- umfasste er die
Knie des alten Herrn und bat mit wild stotternder Stimme, aus der dieser
nur mit aeusserster Anstrengung einen Sinn herausfinden musste -- ihn nicht
ungluecklich zu machen -- Nichts so Schreckliches von ihm zu denken.
"Ein aufrichtiges Gestaendniss, Lossenwerder," entgegnete darauf Herr
Dollinger, "ist das Einzige, was Deine Schuld jetzt noch in etwas
erleichtern kann. Das Gericht wird einen unbewachten Augenblick, dem die
Reue auf dem Fusse folgt, nicht so schwer strafen, wie den hartnaeckigen
Uebelthaeter.
"A -- a -- a -- a -- a -- aber ich bi -- bi -- bin ni -- ni -- ni -- nicht schu --
schu -- schu -- schuldig," -- stotterte der Unglueckliche -- "ich we -- we -- we
-- we -- weiss vo -- vo -- vo -- von Ni -- ni -- ni -- nichts -- "
"Du weisst von Nichts, Lossenwerder?" sagte Herr Dollinger leise mit dem
Kopf schuettelnd -- "und woher ist das Geld das man bei Dir gefunden, woher
die Fuenfundzwanzig Thaler-Note, die Du locker in der Tasche getragen, und
die Dir der Polizeidiener gestern Abend noch herausgenommen hat?"
"Ge -- spa -- pa -- pa -- pa -- partes Geld -- e -- e -- e -- e -- e -- ehrlich ge --
ge -- gespartes G -- g -- g -- geld!" stammelte der arme Teufel.
Herr Henkel stand jetzt auf und ging langsam auf Herr Dollinger zu, dem er
ein paar Worte in's Ohr fluesterte und dann, waehrend dieser leise und
traurig mit dem Kopf nickte, das Zimmer verliess. Lossenwerder aber, der ihm
aengstlich mit den Augen folgte und vielleicht in einer unbestimmten Ahnung
fuehlte dass man ihn fortfuehren -- in ein Gefaengniss bringen werde, ergriff
wieder und jetzt aber wie in Todesangst des alten Mannes Hand, und bat ihn
um Gottes -- um seiner Seligkeit willen, soweit es ihm die, jetzt in der
Aufregung nur noch mehr fehlende Sprache immer gestattete, dass er ihm nur
das nicht anthun -- dass er ihn in kein Gefaengniss moege fuehren lassen. Herr
Dollinger erklaerte aber natuerlich darin Nichts thun zu koennen, denn wenn
er Nichts gestehen wolle oder zu gestehen habe, so muesse allerdings das
Gericht, bei so stark vorliegendem Verdacht, die Untersuchung aufnehmen,
wonach sich bald seine Schuld oder Unschuld herausstellen wuerde.
"Hab' ich aber einmal e
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