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vollen Bewusstsein der gegen ihn erhobenen Anklage -- oder auch von Schuld und Angst zu Boden gedrueckt, denn wer konnte in den stieren, ueberdies nicht geraden Augen und in den todtenbleichen, mit grossen Schweissperlen bedeckten Zuegen das richtige lesen -- umfasste er die Knie des alten Herrn und bat mit wild stotternder Stimme, aus der dieser nur mit aeusserster Anstrengung einen Sinn herausfinden musste -- ihn nicht ungluecklich zu machen -- Nichts so Schreckliches von ihm zu denken. "Ein aufrichtiges Gestaendniss, Lossenwerder," entgegnete darauf Herr Dollinger, "ist das Einzige, was Deine Schuld jetzt noch in etwas erleichtern kann. Das Gericht wird einen unbewachten Augenblick, dem die Reue auf dem Fusse folgt, nicht so schwer strafen, wie den hartnaeckigen Uebelthaeter. "A -- a -- a -- a -- a -- aber ich bi -- bi -- bin ni -- ni -- ni -- nicht schu -- schu -- schu -- schuldig," -- stotterte der Unglueckliche -- "ich we -- we -- we -- we -- weiss vo -- vo -- vo -- von Ni -- ni -- ni -- nichts -- " "Du weisst von Nichts, Lossenwerder?" sagte Herr Dollinger leise mit dem Kopf schuettelnd -- "und woher ist das Geld das man bei Dir gefunden, woher die Fuenfundzwanzig Thaler-Note, die Du locker in der Tasche getragen, und die Dir der Polizeidiener gestern Abend noch herausgenommen hat?" "Ge -- spa -- pa -- pa -- pa -- partes Geld -- e -- e -- e -- e -- e -- ehrlich ge -- ge -- gespartes G -- g -- g -- geld!" stammelte der arme Teufel. Herr Henkel stand jetzt auf und ging langsam auf Herr Dollinger zu, dem er ein paar Worte in's Ohr fluesterte und dann, waehrend dieser leise und traurig mit dem Kopf nickte, das Zimmer verliess. Lossenwerder aber, der ihm aengstlich mit den Augen folgte und vielleicht in einer unbestimmten Ahnung fuehlte dass man ihn fortfuehren -- in ein Gefaengniss bringen werde, ergriff wieder und jetzt aber wie in Todesangst des alten Mannes Hand, und bat ihn um Gottes -- um seiner Seligkeit willen, soweit es ihm die, jetzt in der Aufregung nur noch mehr fehlende Sprache immer gestattete, dass er ihm nur das nicht anthun -- dass er ihn in kein Gefaengniss moege fuehren lassen. Herr Dollinger erklaerte aber natuerlich darin Nichts thun zu koennen, denn wenn er Nichts gestehen wolle oder zu gestehen habe, so muesse allerdings das Gericht, bei so stark vorliegendem Verdacht, die Untersuchung aufnehmen, wonach sich bald seine Schuld oder Unschuld herausstellen wuerde. "Hab' ich aber einmal e
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